Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Harema GmbH

Allgemeines

Alle Aufträge werden aufgrund nachstehender Bedingungen angenommen und ausgeführt.
Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.

Preise

Alle Angebote sind freibleiben und unverbindlich. Preise verstehen sich Netto in € ausschließlich 
Mehrwertsteuer. Verteuern sich bestimmte Artikelgruppen, ist der Lieferer berechtigt, von weiteren
Lieferungen zurückzutreten, falls der Käufer dem neuen Preis nicht zustimmt.

Lieferung

Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Ab 600,- € netto Auftragswert erfolgt 
die Lieferung frei Haus. Erstlieferung erfolgt gegen Nachname oder Vorkasse.

Verpackung

Verpackung wird nicht berechnet. Erforderliche Sonderverpackung für empfindliche Ware wird zum
Selbstkostenpreis in Anrechnung gebracht.

Beanstandungen

Beanstandungen müssen innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Sendungen angezeigt werden.
Im Falle berechtigter Beanstandungen hat der Käufer nur Anspruch auf Wandlung. Ansprüche auf 
Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen.

Zahlung

Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug. 
Bei Überschreitung des Zieles werden Zinsen von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz berechnet. 
Abzüge jeder Art (Fracht, Porto, Rollgeld) sind nicht gestattet. Wird ein Scheck nicht eingelöst oder
kommt der Käufer mit der Zahlung einer fälligen Schuld in Rückstand, so werden sämtliche 
Ansprüche sofort fällig. Nachlassende Zahlungsfähigkeit berechtigt den Lieferer, vom Vertrag 
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Käufers 
Eigentum der Harema GmbH. Bei Weiterveräußerungen an einen Dritten gilt der Kaufpreis zur 
Sicherung der Forderung als an den Lieferer abgetreten. Der Käufer ist verpflichtet, die zur 
Geltendmachung unserer Rechte gegen Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und 
Unterlagen auszuhändigen.

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