Buzil

Buzil G210 Suwi-Glanz 1 L Selbstglanz-Wischwachs

Selbstglanz-Wischwachs vorsichtig verwenden.
 
Vor Gebrauch Etikett- und Produktinformationen lesen.
  • Wischpflege auf Basis wasserunlöslicher Polymere und Wachse
  • Für die Unterhaltsreinigung und Einpflege von wasserbeständigen und ausgelaugten Bodenbelägen.
  • Besonders geeignet für unversiegeltes Parkett, Marmor, Betonwerkstein, Klinker und Terrakotta.

Verfügbar Nicht verfügbar
Bestelleinheit Flasche
Artikelnummer
92G21001
Inhalt 1 Liter
netto 6,28 €
Produktanlagen

Produktvorteile/-eigenschaften

  • Pflegt bei guter Reinigungswirkung.
  • Hoher Selbstglanz.
  • Gute Füllkraft.
  • Bildet widerstandsfähigen Schutzfilm.
  • Mit der Einscheibenmaschine polierbar.
  • Zum Cleanern geeignet.
  • Angenehmer Duft.
  • Geeignet für die Anwendung im Reinigungsautomat.

Technische Daten

pH-Wert 8 - 9
Produkt-Farbe grün

Anwendung und Dosierung

Für ausgelaugte und wasserbeständige Bodenbeläge.


Einpflege:
1:1 mit Wasser.

Unterhaltsreinigung:
50 ml/10 l Wasser.

Cleanern:
1:1 - 1:3 mit Wasser.

Automatenreinigung:
100 ml/10 l Wasser.

Wichtige Hinweise

Stets kaltes Wasser verwenden

Bei Verwendung im Automaten sollten die Tanks regelmäßig gereinigt und gespült werden.

Warnhinweise und Sicherheitsratschläge nach
EG-Richtlinien

Keine Kennzeichnungspflicht.
S 2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

Weitere Sicherheitshinweise entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt.

GISBAU-Code: GU 40

Weitere Informationen
Hersteller Buzil
Hersteller Artikel-Nr. G210-0001
Bestell-Einheit Flasche
Inhalt 1 Liter
e76Q05688_OE
(Größe: 34.5 KB)
e76Q05688_PI
(Größe: 508.2 KB)
Sicherheit
Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise:

  • P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

 
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